
Fachtagung von autismus Deutschland e.V.
Eine Dokumentation der Fachtagung "Autismusgerechte Arbeit", veranstaltet von autismus Köln / Bonn e.V. und Autismus NRW e.V. am 13.04.2010 anlässlich des Welt-Autismus-Tages, finden Sie hier
Vom 16.10.2010 – 22.10.2010 plant autismus Köln/Bonn e.V. eine 1-wöchige Jugendreise für Menschen mit Autismus nach Tondorf mitten im Naturzentrum Eifel. Die Teilnehmer sind in einem freundlich und zuvorkommend geführten Gruppenhaus untergebracht. Wie im vergangenen Jahr werden wir auch in diesem Jahr ausschließlich eine 1 zu 1 Betreuung anbieten.
Seit November 2009 hat der Verein autismus Köln/Bonn e.V. sein Angebot exklusiv für seine Mitglieder erweitert.
Für den Bereich der Rechtlichen Beratung steht jetzt zusätzlich Frau Brüning-Tyrell, Fachanwältin für Sozialrecht, zur Verfügung. Sie ist seit Jahren in ihrer praktischen Arbeit auf die Rechte behinderter und pflegebedürftiger Menschen spezialisiert.
Es wird für Sie als Mitglied des Vereins autismus Köln/Bonn e.V. die Möglichkeit geben, sozialrechtliche Fragenstellungen mit Frau Brüning-Tyrell in einer Erstberatung kostenlos zu erörtern.
Die sozialrechtlichen Sprechstunden finden jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr statt im ATZ Köln. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Nähere Informationen erhalten Sie im ATZ Köln bei Frau Grass (0221 / 8019390).
Die nächste Termine:
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ umfangreich aktualisiert.
Ausführlich wird darin erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform und geht auf mögliche Probleme ein, die sich bei der Errichtung eines Behindertentestaments ergeben können. Dargestellt wird zum Beispiel, wie sich lebzeitige Schenkungen an die nicht behinderten Kinder auf die Gestaltung des Testaments auswirken und welche Regelungen zu treffen sind, damit ein behindertes Kind nach dem Tod der Eltern im Elternhaus wohnen bleiben kann. Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen.
Pfingstmontag, 24.05.2010 um 14:05 im Deutschlandfunk
Ein Feature von Nora Bauer
Autisten berichten von ihren Alltagserfahrungen, ihren Lebensumständen und der Not im Umgang mit Nicht-Autisten ständig in eine 'fremde' Sprache übersetzen zu müssen. Oft ist es weniger der Autismus, als das Unverständnis der Umwelt, an dem die Betroffenen leiden. Trotzdem verweigern sie die Kommunikation nicht, sondern mühen sich um das Verstehen und Verstanden werden.
Im November 2007 erklärte die UN den 2. April eines jeden Jahres zu dem Tag, an dem die Mitgliedsstaaten aufgerufen sind, in ihrem Land das Bewusstsein für Menschen mit Autismus zu schärfen.
Aus diesem Anlass veranstaltete der Landesverband Autismus NRW e.V. zusammen mit autismus Köln/Bonn e.V. am 13.04.2010 eine Fachtagung mit dem Schwerpunktthema „autismus-gerechte Arbeit“.
Die Vorträge und Workshopberichte zum Download:
20.03.2010
Eine eintägige Informationsveranstaltung zum UN Welt-Autismus-Tag bietet der Verein "Leben mit Autismus Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V." in der Bonner Johannesschule an.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt Familien mit behindertem oder chronisch krankem Kind
Bei vielen Eltern löst die Mitteilung, dass ihr Kind behindert oder chronisch krank ist Unsicherheit und Sorge aus. Aber auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten fällt es oft schwer, Eltern mit dieser Diagnose konfrontieren zu müssen. Um sowohl Familien als auch die Ärzteschaft in dieser Situation zu unterstützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit Verbänden der Elternselbsthilfe Informationen über das Leben mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind zusammengestellt.
Diese sind ab sofort im Internetportal www.kindergesundheit-info.de abrufbar. Darüber hinaus stehen zwei neue Kurzbroschüren zur Verfügung. Die Broschüre „Das andere Wunschkind“ richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und gibt Hinweise für Erstgespräche mit Eltern nach der Diagnose. Die Broschüre „Wenn es anders kommt“ dient Familien mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind als Ratgeber und informiert unter anderem über Hilfsangebote und Beratungsstellen.
„Ihr Kind ist behindert - mit dieser Diagnose ist vieles anders als erhofft. Zwischen Besorgnis und Hoffnung müssen Eltern die neue Situation bewältigen und ihren Weg finden. Mit den neuen Materialien und dem Internetportal möchte die BZgA betroffenen Eltern wichtige Informationen an die Hand geben und Ärztinnen und Ärzte in ihrem Gespräch mit den Eltern unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wenn ein Kind krank ist oder eine Behinderung hat, benötigen Eltern über therapeutische Angebote hinaus Informationen zu Rechtsfragen, zu finanziellen Hilfen, zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Fördereinrichtungen und ähnlichem. Zur Unterstützung im Alltag hat die BZgA deshalb dieses Informationsangebot entwickelt.
Die zwei Kurzbroschüren „Das andere Wunschkind“ und „Wenn es anders kommt“ werden ab sofort an Geburtskliniken, Sozialpädiatrische Zentren sowie Behindertenverbände verschickt. Sie können darüber hinaus kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221-8992257
Im Rahmen des Modellprojektes „Autismus und Persönliches Budget“ ist das Berufsbildungswerk Abensberg auf der Suche nach jungen Menschen mit Autismus, die interessiert sind, ein berufliches Assessment, eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) oder eine Ausbildung im Berufsbildungswerk Abensberg mittels des persönlichen Budgets zu finanzieren.